Brandabschnittsbildung
Größere Gebäude sind häufig in sogenannte Feuerräume unterteilt. Diese sind durch feuerfeste Wände und Decken getrennt. Auf Basis der vorgeschriebenen Feuerbeständigkeit bieten diese Elemente im Brandfall eine komplette Feuer- und Rauchbeständigkeit
Vertikale Abschnittsbildung
In allen Verordnungen wird immer besonderes Augenmerk auf die vertikalen Abschnittsbildungen, die im Falle eines Brandes zu einem ernsten Risiko werden können, gelegt.
Vertikale Abschnittsbildungen sind gewöhnlich Treppen, Hubschächte oder Einbauschächte. Im Allgemeinen haben die Bestimmungen für Brandräume den Grund, die mögliche Ausbreitung von Feuer durch diese Gebäudeelemente zu begrenzen.
Horizontale Abschnittsbildung
Bei Neubauten muss ein Brandabschnitt direkt in die Gebäudestruktur integriert sein. Brandabschnitte können aus einem Einzelzimmer oder einer Reihe von Räumen bestehen.
Wenn ein Feuer in einem Abschnitt ausbricht, kann die Versiegelung des Bereichs das Feuer aufhalten und seine Ausbreitung auf andere Bereiche verhindern. Im Falle eines Brandes außerhalb des Brandabschnitts bleibt es abgedichtet und bleibt innerhalb des Objekts.